Rezept-Umbenennung

Heute erfahre ich durch ein freundliches Schreiben einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei, daß die Firma LIEKEN, fast jedem bekannt durch „GOLDEN TOAST“ und LIEKEN-URKORN sich sehnlichst wünscht, daß ich eines meiner älteren Rezepte umbenenne. „Urkorn-Vollkornbrot“ hatte ich ein Mischbrotrezept aus Waldstaudenroggen- und Kamutvollkornmehl am 01. März 2013 nichtsahnend betitelt.

Nun ist es so, daß sich LIEKEN den Begriff „Urkorn“ im Jahr 1997 markenrechtlich hat schützen lassen. Meine Verwendung des Begriffs „Urkorn“ als „Gattungsbezeichung“, eigentlich „Urgetreide“ meinend, so erklärt mir die Anwaltskanzlei: „gefährdet die sogenannte Kennzeichnungskraft der Marke und beeinträchtigt den Schutz der Marke“ (sic). Man bittet höflich, die Marke „Urkorn“ ohne Zustimmung der Firma LIEKEN nicht mehr zu verwenden.

Zum einen bin ich natürlich sehr stolz, daß LIEKEN und deren Rechtsbeistand meinen Blog trotz nichtexistenter kommerzieller Ausrichtung für so wichtig hält, daß ich um Änderung des Rezepttitels gebeten werde. Zum anderen verspüre ich überhaupt kein Verlangen danach, mich wegen einer solchen Lappalie selbst rechtlich beraten zu lassen.

Daher komme ich dem Wunsch von LIEKEN gerne nach. Das Rezept heißt ab jetzt „Urgetreide-Vollkornbrot“. Ich denke mir meinen Teil dazu, ihr sicher auch.

Zudem rate ich Blogger-Kolleginnen und Kollegen, sicherheitshalber auf den Begriff, der nicht genannt werden darf, zu verzichten.

39 Gedanken zu „Rezept-Umbenennung

    1. Rudolf

      Sehr gut, ich denke die Freunde deiner Seite, einschliesslich meiner Person, backen ihr Brot selbst, die brauchen „Lieken“ nicht. Es werden auch immer mehr.
      Weiter so, eventuell schauen die ja was Deine Brote so bekömmlich macht.
      Mit freundlichen Grüssen
      Rudolf

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  1. Jochen Lindemeier

    Was für ein Kindergarten ist das denn?? Wenn es nun um einen Wettbewerber gegangen wäre, könnte man das ja noch verstehen! Da kann man mal sehen, welche Angst die vor einem direkten Geschmacksvergleich haben!!!

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    1. brotdoc Beitragsautor

      Um es sicherheitshalber zu sagen: das Ganze ist in freundlichem Ton gehalten und mit keinen Kosten für mich verbunden. Mir geht es einerseits um eine Warnung an alle „Urgetreide“-Freunde und andere Blogger und andererseits darum, die Verhältnismäßigkeit der Aktion in Frage zu stellen. Das soll kein LIEKEN-Bashing sein.

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  2. wildes brot

    Das erinnert mich so ein bisschen an Harry Potter und den „dessen Name nicht genant werden darf“ aber, ganz ehrlich, selbstgebackenes Brot, das unseren Qualitätsansprüchen genügt, würde ich auch nicht mit industriell hergestellter Ware auf ein Niveau stellen wollen, nicht mal dem Namen nach….

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  3. Drea

    Als ob die Welt gerade keine anderen Probleme hat😂.
    Ja, zum Glück brauchen wir solche Firmen nicht mehr. Selbst meine Anfänger-Brote schmecken da viel besser.

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  4. Eri

    Ja da kommen jetzt unruhige Zeiten auf uns alle zu, wenn defizitäre Anwaltskanzleien nach neuen Pfründen suchen. In vielen Foren das Gleiche. Urgetreide klingt nochmal viel besser und passt perfekt 😀

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  5. Tanja Schlund

    Vielen vielen Dank für die Info Björn…. ich werde auch gleich mal auf meinem Blog schaun, ich hab ja mittlerweile meine Rezeptnamen der Brot nicht mehr alle im Kopf…. Grüßle Schlundis

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  6. Kerstin

    Da hat wohl mal wieder Jemand Langeweile gehabt. Und vielleicht sind sie ja auch neidisch, dass dein Brot besser schmeckt als ihres.

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  7. Christiane

    Wow, dass sich so ein großer Konzern die Mühe macht seine Anwälte wegen einer Getreidebezeichnung einzuschalten lässt tief blicken. Ob Lutz, Valesa u. a. das gleiche Schreiben erhalten werden?

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  8. Ulrich Klingspohn

    Hallo Björn!

    Also, das ist echt der Hammer. Ist es denn schon so, dass die Hobbybäckerei Existenzen bedroht? Du hast alles richtig gemacht. Für eine solch große Firma ist dieses Gebaren eigentlich nur peinlich.

    Ulrich Klingspohn

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  9. Sergio

    Ich glaube nicht das Lieken hier ein Problem mit dem Rezept oder diesem Blog hat. Das Problem ist ein Auswuchs aus dem Markenschutz. Ein Markeninhaber muss sein Markenzeichen konsequent schützen oder der Schutz erlischt. D.h. ein industrieller Konkurrent könnte sich darauf berufen das Lieken hier kein Interesse mehr am Markenziechen hatte. Da spielt es keine Rolle ob ein beliebter Blog oder ein Großkonzern das Zeichen nutzt. Gesetze sind machmal merkwürdig.

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  10. Stefanie

    Danke für die Info! Ich habe zwar keine Brote mit der Bezeichnung im Blog, aber es ist gut, das zu wissen.
    Wirklich nett an der Geschichte ist auch, dass besagte Firma nicht ein Brot im Angebot hat, dass mit Urgetreide gebacken wird.

    Das erinnert mich gerade wieder an die Hofpfisterei und dem Begriff „Sonne“ für ein Brot… die waren ja wohl recht fleißig beim Abmahnen, da ist höfliches Fragen ja noch die bessere Alternative.

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  11. Rainer

    Vielleicht haben sie ja DEIN Rezept in ihrem Brot-Labor nachgebacken und festgestellt, dass DEINES besser ist….. GRINS …. Spricht doch NUR für DICH. Eine bessere Werbung kann es doch garnicht geben!!!!

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  12. ReginaE

    Solange die kein Geld im Abmahnverfahren verlangen, ist es human. Muss man jetzt selbst aufpassen, solche Worte nicht im Alltagsleben zu verwenden? Ziemlich schräg. Abmahnkanzleien wollen auch leben.
    Urgetreide ist wohl sinnvoller als Urkorn. Wer will schon nur ein Korn im Brot 🙂

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  13. Alexander Schmidt

    Ich glaube es einfach nicht….
    Ist aber ganz einfach, ich muss diesen „Supermarktmüll in Plastikverpackung“ (Satiremodus aus) nicht mehr kaufen.
    Es lebe die handwerkliche Bäckerei, nieder mit der industriellen Lebensmittelproduktion!
    Lieken ist für mich gestorben!
    Herzlichen Dank für die Information und Aufklärung.
    Liebe Grüße,
    A. Schmidt

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  14. Peter

    Urkorn, Sonnenbrot, Rechtsanwaltarbeitsbeschaffungsmaßnahme usw….
    Es wird Zeit, dass die Jura in Deutschgermanien diese Begriffe nicht für seltsame Unternehmen schütz.
    Sollte Butterbrot oder ähnliche Begriffe schutzbefohlen werden, lohnt es sich das Verfassungsgericht auf Trapp zu bringen. Wehret nicht nur den Anfängen sondern der Fortführung. Der geistige Diarrhö verbreitet seine Fehlgerüche in Politik und Wirtschaft.
    Meine Nase hält Abstand und folgt ihnen nicht.

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  15. Forticus

    Ich dachte bisher auch, dass Urkorn ein allgemeiner Begriff für urspüngliche Getreidesorten sei. Aber ich bin ja der Neue. Und wieso muß ich gerade daran denken, dass vor ein paar Jahren ein Hamburger Unternehmer die Nutzung des Ausrufezeichen (sic!) als Geschmacksmuster … oder war es als Geruchsmuster (?) rechtlich für sich schützen lassen wollte?

    Brotdoc,
    ich wünsche mir sehnlichst ein „Urcorn Liken Bread“ aus Deiner Feder.

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    1. Nicole

      Vielleicht einfach umtaufen, auf Uhrbrot….. Uups ein Rechtschreibfehler…. Zeit ist ja auch ein sehr wichtiges Thema bei unserer Bäckerei….😎😎😎😎

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  16. Dr. Matthias Thorner

    ehrlich gesagt, habe ich Mitleid mit dem Anwaltsgehilfen, der solche Dinge umsetzen muss, damit die Kanzlei die hohen monatlichen Gebühren an Lieken rechtfertigen kann. Ein digitaler Sklave muss irgendwo durch banalste Internetrecherchen horrende Stundenlöhne der Anwälte rechtfertigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein echter Anwalt mit gesundem Menschenverstand solchen Lappalien nachgehen wird.

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  17. Danny

    Die Firma hat sich doch korrekt verhalten. Kein Grund sie zu kritisieren. Man hätte auch mit einer Kostennote abmahnen können. Um das Markenrecht zu behalten muss eine Marke konsequent geschützt werden. Alles merkwürdig aber normal und richtig.

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    1. brotdoc Beitragsautor

      Mag sein, daß die Recht und Gesetz auf ihrer Seite haben. Was ich kritisiere ist, daß der Begriff „Urkorn“ überhaupt markenrechtlich geschützt werden kann. Das ist Quatsch, seien wir doch mal ehrlich!

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  18. Gerd

    Hallo Björn,

    ja Du hast recht, dass es fragwürdig ist, ob man den Begriff „Urkorn“ schützen kann.

    Aber LIEKEN hat das „nur“ beantragt, letztendlich entschieden hat das das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Insofern ist es aus der Sicht von LIEKEN jetzt nur folgerichtig, diesen Schutz auch umzusetzen. Warum dies notwendig ist, haben zwei Vorredner sachlich ausgeführt, der Schutz erlischt nämlich, wenn sich Wettbewerber auf Präzedenzfälle berufen (können).

    Ich persönlich kann die Entscheidung des DPMA auch nicht nachvollziehen, allerdings ist diese Entscheidung 20 Jahren her. Den Begriff Urkorn hat sich Lieken im Übrigen bereits 1960/1961 das erste Mal schützen lassen. Formell ist LIEKEN hier also im Recht. LIEKEN unterbindet damit eben auch ggf. schlechtere Nachahmerprodukte unter diesem Markennamen.

    Was mir aber gar nicht gefällt, ist der unsachliche Art der meisten Kommentare.

    Hier wird die Pest der Abmahnkanzleien die sich auf KOSTENPFLICHTIGE Abmahnungen spezialisiert haben, mit dem aus meiner Sicht sachlichen und nicht kostenbewehrten Hinweis zur Marke „Urkorn“ in einem Topf geworfen.

    Über die Art des Hinweises der Anwälte der Firma LIEKEN würde sich jeder freuen, der bereits einmal Opfer der Abmahnhaie geworden ist.

    Mich würde es freuen, wenn die Diskussion wieder sachlicher wird. Eigentlich ist auch schon alles gesagt, nur halt noch nicht von jedem/jeder! 😉

    Ich jedenfalls freue mich auf viele Rezepte von Dir. Ob mit Urkorn oder Urgetreide ist mir dabei ziemlich egal.

    Viele Grüße
    Gerd

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    1. Ulrich Klingspohn

      Hallo Gerd!

      Du hast sicherlich Recht mit deinen Ausführungen. Björn hat die Info jedoch in die Welt gesetzt und hat eigentlich willentlich eine Diskussion losgetreten. Auch ich habe meinen Senf dazugeben.
      Nun muss ich aber sagen, auch wenn die Firma LIEKEN und deren Vertretung Recht haben sollten, so muss man doch nicht alles so hinnehmen.
      Vielleicht hätte LIEKEN den Björn mal einladen sollen und hätte alles besprochen. Der Name hätte geändert werden können ohne große Aufregung.
      PS: Wenn ich meine Backbücher so durchblättere, finde ich einige Rezepte mit dem Namen Urkorn.

      Grüße aus Biere
      Ulrich Klingspohn

      Antworten
      1. Gerd

        Hallo Ulrich,

        dann habe ich mich leider nicht klar genug ausgedrückt.

        In Kürze:

        • Auch ich halte es für unglücklich einen Begriff wie „Urkorn“ zu schützen
        • Ich begrüße ausdrücklich jede SACHLICHE Diskussion zu dem Thema
        • Mich stört nur (neben den sachlichen) die große Anzahl der polemischen und unsachlichen Kommentare
        • Der Vergleich von Äpfel und Birnen stört mich (Abmahnindustrie einerseits und nach Björns Aussage „ein freundlicher Brief“ anderseits)

        Mehr wollte ich nicht sagen.

        Überlegt nur einmal, wenn jemand anderes „Brotdoc“ verwenden würde, dann wäre unsere und vor allem Björns Verärgerung auch zu Recht groß.

        @Björn: Hast Du Dir den Begriff „Brotdoc“ eigentlich schon als Marke eintragen lassen? Wäre mal eine Überlegung wert!

        Viele Grüße

        Gerd

      2. brotdoc Beitragsautor

        Nein, und solange ich damit nichts verdiene, werde ich das auch nicht machen. Der Blog ist auch so schon kostspielig genug 🙂

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